Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, die nach Gentechnikgesetz (GenTG) der Sicherheitsstufe 1 zugeordnet sind, führen nicht zu umwelt- oder gesundheitsschädlichen Belastungen. Dies geht aus den Aufzeichnungen der Überwachungsbehörden hervor. Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin (VBIO e. V.) fordert daher in einem Positionspapier die Entbürokratisierung der Regularien für gentechnische Labore der Sicherheitsstufe S1. Hierzu gehören deutliche Erleichterungen bei baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen, die Reduzierung der spezifischen Aufzeichnungs- und Archivierungspflichten, sowie die Reduktion der behördlichen Beaufsichtigung.
Das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) definiert Sicherheitsstufen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen und für das gentechnische Arbeiten. Die Sicherheitsstufe 1 ...